Wildcampen in Deutschland: was erlaubt ist und welche Bußgelder drohen

Trekkingplätze in Deutschland › Wildcampen

Kurz gesagt: Wildcampen mit Zelt ist in Deutschland fast überall verboten oder nur mit Erlaubnis des Grundeigentümers möglich. Ausnahmen gibt es in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: Dort dürfen Wanderer ohne Motor in der freien Landschaft eine Nacht zelten, aber nicht im Wald und nicht in Schutzgebieten. Die legale Alternative sind offizielle Trekkingplätze. Bußgelder reichen je nach Land bis über 1.000 Euro.

Warum Wildcampen meist verboten ist

Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt jedem, die freie Landschaft zur Erholung zu betreten. Das Bundeswaldgesetz erlaubt das Betreten des Waldes. Übernachten im Zelt gehört aber nicht automatisch dazu. Die Einzelheiten regeln die Bundesländer in ihren Wald- und Naturschutzgesetzen, und die meisten schließen das Zelten aus oder verlangen eine Erlaubnis.

In Nationalparks, Naturschutzgebieten und meist auch in Landschaftsschutzgebieten ist Zelten grundsätzlich verboten.

Die Regeln in den Bundesländern

BundeslandZelten außerhalb von Campingplätzen
Baden-Württembergnicht erlaubt, gehört nicht zum Betretungsrecht
Bayernnur mit Zustimmung des Grundeigentümers oder der Kreisverwaltungsbehörde, in Nationalparks und Naturschutzgebieten verboten
Berlinnur im Einzelfall mit Erlaubnis von Eigentümer oder Behörde
BrandenburgWanderer zu Fuß, zu Pferd oder auf dem Wasser dürfen eine Nacht zelten, nicht in Gärten, Höfen und auf privaten Flächen
Bremenkeine eigene Regelung, praktisch kaum möglich
Hamburgim Wald nur mit Erlaubnis des Waldbesitzers
Hessenim Wald nur mit Zustimmung des Waldbesitzers
Mecklenburg-Vorpommernim Wald unzulässig; in der freien Landschaft dürfen Wanderer ohne Motor eine Nacht zelten, nicht in Nationalparks und Naturschutzgebieten
Niedersachsennicht gestattet, Eigentümer können im Einzelfall erlauben
Nordrhein-Westfalenim Wald verboten, Ausnahme mit Erlaubnis von Eigentümer oder Behörde
Rheinland-Pfalzim Wald nur mit Zustimmung des Waldbesitzers
Saarlandgehört nicht zum Betretungsrecht, im Wald Zustimmung des Waldbesitzers nötig
Sachsenim Wald nur mit Erlaubnis des Waldbesitzers, in der freien Landschaft nicht gestattet
Sachsen-Anhaltnur mit Erlaubnis des Waldbesitzers
Schleswig-Holsteinverboten, legal nur auf den Plätzen von Wildes Schleswig-Holstein
Thüringenim Wald und in Landschaftsschutzgebieten nur mit Erlaubnis von Eigentümer oder Behörde

Zusammengestellt nach der Übersicht des Bergzeit Magazins (Stand Dezember 2023). Gesetze ändern sich. Dies ist keine Rechtsberatung, im Zweifel fragst du bei der zuständigen Naturschutz- oder Forstbehörde nach.

Welche Bußgelder drohen?

Die Bußgeldkataloge der Länder unterscheiden sich stark. Für das Zelten in geschützten Gebieten nennt die Übersicht zum Beispiel:

BundeslandBußgeld für ein Zelt
Bayern15 bis 500 €
Brandenburg100 bis 400 € bis 10 Tage
Hamburg25 bis 2.500 €
Mecklenburg-Vorpommern50 bis 1.000 € bis 10 Tage
Niedersachsen15 bis 1.000 € bis 10 Tage
Nordrhein-Westfalen10 bis 300 € bis 10 Tage
Rheinland-Pfalz16 bis 512 € bis 10 Tage
Thüringen15 bis 500 € bis 10 Tage

Für offenes Feuer im oder am Wald gelten eigene, oft höhere Bußgelder. In den meisten Ländern ist Feuer im Wald ohnehin verboten.

Biwakieren: Übernachten ohne Zelt

Biwakieren heißt, ohne Zelt unter freiem Himmel zu schlafen, etwa im Schlafsack mit Biwaksack oder unter einem Tarp. Ein Notbiwak, zum Beispiel bei einem Unwetter oder einer Verletzung, ist in der Regel überall erlaubt. Ein geplantes Biwak für eine Nacht wird vielerorts geduldet, aber nicht in Schutzgebieten. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

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Die legale Alternative: Trekkingplätze

In vielen Mittelgebirgen gibt es offizielle Trekkingplätze, auf denen du für wenig Geld mitten im Wald zelten darfst. Die Übersicht aller Regionen findest du auf unserer Seite Trekkingplätze in Deutschland. Besonders viele Plätze gibt es in der Eifel, im Schwarzwald, im Pfälzerwald und in Schleswig-Holstein.

So verhältst du dich, wenn du draußen übernachtest

  • Frag den Grundeigentümer, wenn du außerhalb eines Trekkingplatzes zelten willst.
  • Bleib nur eine Nacht, bau spät auf und früh ab.
  • Mach kein Feuer und nutz einen Kocher nur auf festem, nicht brennbarem Untergrund.
  • Nimm allen Müll mit und vergrabe deine Notdurft abseits von Wegen und Gewässern.
  • Meide Schutzgebiete, Wildruhezonen und die Brut- und Setzzeit im Frühjahr.

Häufige Fragen

In welchem Bundesland ist Wildcampen erlaubt?

Am ehesten in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Dort dürfen Wanderer ohne Motor eine Nacht zelten, in Mecklenburg-Vorpommern aber nur außerhalb des Waldes und außerhalb von Schutzgebieten.

Darf ich mit dem Wohnmobil wild stehen?

Das ist eine andere Frage, denn für Fahrzeuge gelten das Straßenverkehrsrecht und örtliche Verbote. Im Wald ist das Abstellen von Fahrzeugen in den meisten Ländern verboten.

Ist eine Hängematte im Wald erlaubt?

Eine Hängematte für eine Pause ist kein Problem. Für eine Übernachtung gelten dieselben Regeln wie fürs Biwakieren.

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