Trekkingplätze in Deutschland › Wildcampen
Warum Wildcampen meist verboten ist
Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt jedem, die freie Landschaft zur Erholung zu betreten. Das Bundeswaldgesetz erlaubt das Betreten des Waldes. Übernachten im Zelt gehört aber nicht automatisch dazu. Die Einzelheiten regeln die Bundesländer in ihren Wald- und Naturschutzgesetzen, und die meisten schließen das Zelten aus oder verlangen eine Erlaubnis.
In Nationalparks, Naturschutzgebieten und meist auch in Landschaftsschutzgebieten ist Zelten grundsätzlich verboten.
Die Regeln in den Bundesländern
| Bundesland | Zelten außerhalb von Campingplätzen |
|---|---|
| Baden-Württemberg | nicht erlaubt, gehört nicht zum Betretungsrecht |
| Bayern | nur mit Zustimmung des Grundeigentümers oder der Kreisverwaltungsbehörde, in Nationalparks und Naturschutzgebieten verboten |
| Berlin | nur im Einzelfall mit Erlaubnis von Eigentümer oder Behörde |
| Brandenburg | Wanderer zu Fuß, zu Pferd oder auf dem Wasser dürfen eine Nacht zelten, nicht in Gärten, Höfen und auf privaten Flächen |
| Bremen | keine eigene Regelung, praktisch kaum möglich |
| Hamburg | im Wald nur mit Erlaubnis des Waldbesitzers |
| Hessen | im Wald nur mit Zustimmung des Waldbesitzers |
| Mecklenburg-Vorpommern | im Wald unzulässig; in der freien Landschaft dürfen Wanderer ohne Motor eine Nacht zelten, nicht in Nationalparks und Naturschutzgebieten |
| Niedersachsen | nicht gestattet, Eigentümer können im Einzelfall erlauben |
| Nordrhein-Westfalen | im Wald verboten, Ausnahme mit Erlaubnis von Eigentümer oder Behörde |
| Rheinland-Pfalz | im Wald nur mit Zustimmung des Waldbesitzers |
| Saarland | gehört nicht zum Betretungsrecht, im Wald Zustimmung des Waldbesitzers nötig |
| Sachsen | im Wald nur mit Erlaubnis des Waldbesitzers, in der freien Landschaft nicht gestattet |
| Sachsen-Anhalt | nur mit Erlaubnis des Waldbesitzers |
| Schleswig-Holstein | verboten, legal nur auf den Plätzen von Wildes Schleswig-Holstein |
| Thüringen | im Wald und in Landschaftsschutzgebieten nur mit Erlaubnis von Eigentümer oder Behörde |
Zusammengestellt nach der Übersicht des Bergzeit Magazins (Stand Dezember 2023). Gesetze ändern sich. Dies ist keine Rechtsberatung, im Zweifel fragst du bei der zuständigen Naturschutz- oder Forstbehörde nach.
Welche Bußgelder drohen?
Die Bußgeldkataloge der Länder unterscheiden sich stark. Für das Zelten in geschützten Gebieten nennt die Übersicht zum Beispiel:
| Bundesland | Bußgeld für ein Zelt |
|---|---|
| Bayern | 15 bis 500 € |
| Brandenburg | 100 bis 400 € bis 10 Tage |
| Hamburg | 25 bis 2.500 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 50 bis 1.000 € bis 10 Tage |
| Niedersachsen | 15 bis 1.000 € bis 10 Tage |
| Nordrhein-Westfalen | 10 bis 300 € bis 10 Tage |
| Rheinland-Pfalz | 16 bis 512 € bis 10 Tage |
| Thüringen | 15 bis 500 € bis 10 Tage |
Für offenes Feuer im oder am Wald gelten eigene, oft höhere Bußgelder. In den meisten Ländern ist Feuer im Wald ohnehin verboten.
Biwakieren: Übernachten ohne Zelt
Biwakieren heißt, ohne Zelt unter freiem Himmel zu schlafen, etwa im Schlafsack mit Biwaksack oder unter einem Tarp. Ein Notbiwak, zum Beispiel bei einem Unwetter oder einer Verletzung, ist in der Regel überall erlaubt. Ein geplantes Biwak für eine Nacht wird vielerorts geduldet, aber nicht in Schutzgebieten. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
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Die legale Alternative: Trekkingplätze
In vielen Mittelgebirgen gibt es offizielle Trekkingplätze, auf denen du für wenig Geld mitten im Wald zelten darfst. Die Übersicht aller Regionen findest du auf unserer Seite Trekkingplätze in Deutschland. Besonders viele Plätze gibt es in der Eifel, im Schwarzwald, im Pfälzerwald und in Schleswig-Holstein.
So verhältst du dich, wenn du draußen übernachtest
- Frag den Grundeigentümer, wenn du außerhalb eines Trekkingplatzes zelten willst.
- Bleib nur eine Nacht, bau spät auf und früh ab.
- Mach kein Feuer und nutz einen Kocher nur auf festem, nicht brennbarem Untergrund.
- Nimm allen Müll mit und vergrabe deine Notdurft abseits von Wegen und Gewässern.
- Meide Schutzgebiete, Wildruhezonen und die Brut- und Setzzeit im Frühjahr.
Häufige Fragen
In welchem Bundesland ist Wildcampen erlaubt?
Am ehesten in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Dort dürfen Wanderer ohne Motor eine Nacht zelten, in Mecklenburg-Vorpommern aber nur außerhalb des Waldes und außerhalb von Schutzgebieten.
Darf ich mit dem Wohnmobil wild stehen?
Das ist eine andere Frage, denn für Fahrzeuge gelten das Straßenverkehrsrecht und örtliche Verbote. Im Wald ist das Abstellen von Fahrzeugen in den meisten Ländern verboten.
Ist eine Hängematte im Wald erlaubt?
Eine Hängematte für eine Pause ist kein Problem. Für eine Übernachtung gelten dieselben Regeln wie fürs Biwakieren.